Corona-Soforthilfe

Spätestens ab dem 30. März 2020 sollen Solo-Selbstständige, kleinere sowie mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, unbürokratisch Zuschüsse von Bund und Land erhalten. Nachdem die Bundesregierung mit Sofortmaßnahmen von historischem Ausmaß vorangegangen ist und die Grundlage geschaffen hat, setzte nun auch Sachsen-Anhalt ein Hilfspaket mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro obendrauf. Die Zuschüsse für Unternehmen müssen anders als Kredite nicht zurückgezahlt werden. Unternehmen mit

  • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
  • 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
  • 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
  • 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Voraussetzung für die Beantragung sei lediglich eine eidesstattliche Erklärung, dass das Unternehmen in Folge der Corona-Krise seinen Forderungen nicht mehr nachkommen kann und die Existenz dadurch gefährdet ist, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Belege seien dafür nicht erforderlich. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten, z.B. Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten.

Verantwortlich für die Vergabe der Zuschüsse ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Hier gelangen Sie zur Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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